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1 Min. Lesezeit migrantipp

Unbefristete Niederlassungserlaubnis nach Schulabschluss?

Unser Ratsuchender hat in Deutschland den Ersten und Mittleren Schulabschluss gemacht und ist auf dem Weg zum Abitur. Reicht das als Voraussetzung für einen unbefristetetn Aufenthalt in Deutschland? Anwältin Angelika greift diese rechtliche Frage auf.

Aufenthaltserlaubnis. Foto von Hussam Al Zaher.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

toll, was du alles schon erreicht hast! Darauf kannst du stolz sein.

Leider haben wir jedoch nicht genügend Informationen von dir, um abschließend etwas zu empfehlen. Aber vielleicht hilft dir das unten stehende ja etwas weiter.

Voraussetzungen für unbefristete Niederlassungserlaubnis

Grundsätzlich könntest du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach § 35 Aufenthaltsgesetz beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:

Wenn die ganzen Voraussetzungen auf dich zutreffen, würden wir dir empfehlen, dich mit der für dich zuständigen Ausländerbehörde in Hamburg in Verbindung zu setzen. Dort kannst du fragen, welche Unterlagen du vorlegen musst, um eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 Aufenthaltsgesetz zu beantragen.

Viel Erfolg!

Mehr Beratung von Angelika findest du z.B. hier und hier.

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