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1 Min. Lesezeit migrantipp

Wie kann ich meine Verlobte in Syrien heiraten?

In unserer Rubrik Frage und Antwort geht es heute um die Heirat. Was muss der Ratsuchende tun, um seine Verlobte in Syrien zu heiraten? Anwältin Angelika gibt Rat und nennt die erforderlichen Schritte.

Heirat, Beziehung, Ehe.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

leider wird das nicht so ohne weiteres möglich sein. Da du subsidiär schutzberechtigt bist, ist dein Anspruch auf Ehegattennachzug recht schwierig. Du bist ja auch noch nicht verheiratet, so dass diese Möglichkeit von vornherein ausscheidet.

Um deine Verlobte heiraten zu können, muss sie nach Deutschland kommen. Dann könnt ihr vor einem deutschen Standesamt mit den erforderlichen Dokumenten eine Ehe schließen. Oder ihr müsst in Syrien heiraten, was für dich natürlich nicht möglich ist.

Du kannst aber auch in Syrien legal in Stellvertretung heiraten. Siehe dazu den Artikel im kohero-Magazin: https://www.kohero-magazin.de/frage-und-antwort-heirat-zwischen-deutschland-und-syrien-jana/

Erforderliche Schritte

Folgende Schritte sind erforderlich:

Erst wenn alle diese Schritte durchlaufen sind und die letzte Beglaubigung durch die syrische Botschaft erfolgt ist, wird diese Vollmacht von den Behörden in Syrien anerkannt. D.h. erst dann kann ein Verwandter von dir mit dieser Vollmacht rechtsgültig die Ehe in Stellvertretung für dich in Syrien schliessen. Anschließend muss eine Eintragung in das syrische Personenstandsregister erfolgen.

Ehegattennachzug

Ein Ehegattennachzug wäre dann grundsätzlich möglich. Es wird allerdings verlangt, dass die noch in Syrien befindliche Ehefrau Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A1 hat. Ein Antrag nach § 30 Aufenthaltsgesetz muss man bei der deutschen Botschaft in Beirut stellen.

Es sind also viele Hürden zu nehmen und es wird bestimmt einige Zeit dauern.

Dieser Artikel wurde  auch auf Englisch veröffentlicht.

https://www.kohero-magazin.de/how-can-i-marry-my-fiancee-in-syria/

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