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Wahlrecht für Geflüchtete in Deutschland?

In unserer Rubrik Frage und Antwort beschäftigt sich unsere Anwältin Angelika in diesem Artikel mit der Frage nach dem Wahlrecht für Geflüchtete in Deutschland und anderen EU-Staaten.

Antwort

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen lautet die eindeutige Antwort: Nein.

Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländer*innen an Wahlen grundsätzlich aus. In Artikel 20 des Grundgesetzes ist in Absatz 2 festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.  „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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