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4 Min. Lesezeit migrantipp

Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit

Anwältin Angelika klärt im Dialog welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Einbürgerung und die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit

Antwort

Lieber Ratsuchender,

toll, dass du dich entschieden hast, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Zunächst gehst du am besten zu der Einbürgerungsbehörde, die für dich zuständigen ist und lässt dich dort beraten. Dort bekommst du auch einen Antrag und eine Aufstellung, welche Unterlagen du mitbringen musst.

Der Vorgang der Einbürgerung kann mehrere Monate dauern, er kostet € 255,00.

Voraussetzungen für eine deutsche Staatsangehörigkeit

Dies sind die Voraussetzungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), die du grundsätzlich erfüllen solltest:

Der Einbürgerungstest kann beliebig oft wiederholt werden. Hier kann man sich schon einmal online informieren:

Auch für uns deutsche Staatsbürger ist so manche Frage recht schwierig......

Die Zeiten des Asylverfahrens werden mit eingerechnet, wenn man als Flüchtling anerkannt worden ist; d.h. wenn man im Sinne des GG asylberechtigt ist oder ein Abschiebungshindernis festgestellt wurde, und man deshalb nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt wurde.

Personen, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine befristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. subsidiären Schutz) haben, die zu einem Zweck erteilt wurde, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen könnte, erfüllen die Voraussetzungen für die Einbürgerung.

In mehreren Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil v. 26.04.2016 – 1 C 9/15, BVerwG, U. v. 18.11.2004 – 1 C 31/03, BVerwG, U. v. 23.02.1993 – 1 C 45/90 ) dieses festgestellt:

Ein Ausländer hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit. Nicht erforderlich ist indes, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat; auch ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel und ein bloßer Verzicht auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen schließen einen gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus. Es bedarf einer auf die Zukunft gerichteten Prognose."

Wenn nach den ausländerrechtlichen Vorschriften und den auf ihrer Grundlage getroffenen Anordnungen der Ausländerbehörde ein Ende des Aufenthalts abzusehen ist, ist auch im Staatsangehörigkeitsrecht die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgeschlossen. Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht. Ist man im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels, kann man eine Einbürgerung beantragen.

Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen, verweisen wir auf den Artikel im Flüchtling-Magazin:

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden in der Regel von der Einbürgerungsbehörde verlangt:

Antrag auf Ermessenseinbürgerung

Wenn man die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesem Fall kann man aber nach § 8 StAG einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen. Deutschland ist aus völkerrechtlichen Gründen verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und auch von Staatenlosen zu erleichtern, so dass  bei diesen Personen sogar bereits 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen. Die Einbürgerungsbehörde kann daher eine Einbürgerung vornehmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und gewisse Mindestanforderungen gegeben sind.

Wenn das alles geschafft ist und die Einbürgerungszusicherung vorliegt, erhält man meistens in einer kleinen Zeremonie die Einbürgerungsurkunde überreicht. Dann ist man deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.

Viel Erfolg und Glück auf diesem Wege

Dieser Artikel wurde auch auf Englisch veröffentlicht.

https://www.kohero-magazin.de/requirements-for-german-citizenship/

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