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Von der Bundestagswahl ausgeschlossen

Am 24. September ist Bundestagswahl. Doch etwa 10 Millionen in Deutschland lebende Ausländer sind von dieser Wahl ausgeschlossen, sie dürfen Ihre Stimme nicht abgeben. Warum ist das so? Eine Analyse.

Whalen in Deutschland. Foto: Hussam Al Zaher.

Wer darf in Deutschland überhaupt wählen?

Der 24. September 2017 ist ein wichtiger Tag für Deutschland: an diesem Datum findet die nächste Bundestagswahl statt. Diese Wahl erfolgt laut Artikel 39 des Grundgesetzes alle vier Jahre und dient der Bestimmung der Abgeordneten des deutschen Bundetages. Insgesamt stehen in diesem Jahr 42 Parteien zur Wahl. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 waren nur 34 Parteien zugelassen. 2017 gibt es insgesamt 4828 Kandidaten und 299 Wahlkreise.

Alle deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, sind bevollmächtigt, zu wählen. Das sind rund 61, 7 Millionen Menschen. Für die deutschen Staatsbürger ist es eine Selbstverständlichkeit, zu dieser Wahl zu gehen und ihre Stimme abzugeben.

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