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Verwaltungsgericht befangen – was bedeutet das für Asylbewerber?

Eine ganze Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg wurde für befangen erklärt. Was bedeutet das für Asylbewerber, die bei diesem Verwaltungsgericht in Hamburg geklagt haben?

Nach § 42 Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters anzunehmen. Wenn das Gericht die Besorgnis der Befangenheit für begründet erachtet, scheidet der Richter aus dem Prozess aus.

In Hamburg wurde die gesamte Kammer 16 des Verwaltungsgerichts für befangen erklärt. Diese Kammer (3 Richter*innen) ist u.a. zuständig für Klagen der syrischen Staatsangehörigen, die gegen ablehnende Asylbescheide des BAMF oder sonstige Entscheidungen in ihren Asylverfahren klagen. In rund 186 Verfahren, in denen syrische Staatsangehörige mit subsidiärem Schutz auf den vollen Flüchtlingsschutz geklagt hatten, wurden Anträge auf Befangenheit gestellt.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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