Die Bilder aus dem abgebrannten Flüchtlingscamp in Moria auf Lesbos in Griechenland sind erschütternd. Seit 1981 ist Griechenland Mitglied der Europäischen Union. Damit muss auch Griechenland die Charta der Grundrechte der EU anerkennen und achten. Artikel 1 dieser Charta legt die Würde des Menschen fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Und in Artikel 3 der Charta heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
Griechenland verstößt unstrittig gegen diese beiden Artikel der Menschenrechtscharta. Die Camps auf Moria waren vor dem Brand überfüllt, es gab kein sauberes Trinkwasser, eine ärztliche Versorgung wurde so gut wie nicht ermöglicht, ausreichende Lebensmittel und Unterkünfte standen nicht zur Verfügung.
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