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Verlegung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft

In Hamburg erfolgt die Aufnahme von einer Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Folgeunterkünfte werden größtenteils von dem städtischen Unternehmen „fördern und wohnen“ betrieben. Diese Verteilung kann manchma, wie in dem hier gesc

Verlegung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft
jobsuche, Arbeitsamt, Arbeiten in Deutschland
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