In Afghanistan gibt es soziale, kulturelle und religiöse Tabus. Gleichwohl hat Afghanistan eine Verfassung, in der vieles an Rechten und Pflichten der Staatsbürger festgelegt ist. Das ist ähnlich dem Grundgesetz in Deutschland. Die Verfassung der Islamischen Republik ist am 26.Januar 2004 in Kraft gesetzt. Sie verbindet Werte des Islam mit Demokratie nach westlichem Vorbild. Darüber hinaus schafft sie Voraussetzungen für die Entwicklung eines modernen, demokratischen, islamischen Rechtsstaates. Dieser ist nicht von fundamentalistischer Ideologie geprägt. Er besagt Toleranz gegenüber anderen Religionen und Einhaltung der Menschenrechte. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Die Verfassung sagt aber auch, dass kein Gesetz dem Islam widersprechen darf. Es gibt viele islamische Gesetze und Regeln, die über der Verfassung und internationalen Regeln stehen. Es gibt in Afghanistan soziale und kulturelle Normen/Tabus und vor allem religiöse Tabus, die in der afghanischen Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert haben und dort tief verwurzelt sind. Diejenigen, die diese Tabus/Normen brechen, werden bestraft. Dabei ist die Bestrafung von Frauen sehr viel härter als die der Männer.
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