Geburtsurkunden fehlen – was tun?
Um die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kindern und die dafür nötigen Geburtsurkunden geht es diesmal in der Rubrik zu Rechtsfragen.
Um die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kindern und die dafür nötigen Geburtsurkunden geht es diesmal in der Rubrik zu Rechtsfragen.
Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik immer wieder Themen auf, bei denen es um rechtliche Fragen geht. Heute dreht sich die Frage um die syrische Botschaft: Kann ein anerkannter Flüchtling beispielsweise wegen seines Passes in die syrische Botschaft gehen, ohne Angst um seinen Flüchtlingsstatus oder Repressalien haben zu müssen?
Jedes neugeborene Kind braucht eine Geburtsurkunde. Die Klinik meldet die Geburt ans Standesamt. Innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt muss man zum Standesamt des Bezirks gehen, in dem das Kind geboren wurde. Manchmal gibt es auch ein Standesamt in der Geburtsklinik.
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