Einreise in den Libanon
Kann man als Geflüchteter in Deutschland in den Libanon einreisen? in unserer Rubrik Frage und Antwort berät unsere Anwältin Angelika den Ratsuchenden.
Kann man als Geflüchteter in Deutschland in den Libanon einreisen? in unserer Rubrik Frage und Antwort berät unsere Anwältin Angelika den Ratsuchenden.
Antwort Lieber Ratsuchender, toll, dass Dein Freund aus Afghanistan alles so erfolgreich geschafft hat, ohne dabei auch nur irgendeine Zahlung von staatlicher Seite bekommen zu haben. Salam, melde dich KOSTENLOS an,
Sajad steht vor dem Problem, dass die Ausländerbehörde einen Reisepass aus seinem Heimatland einfordert. Nur leider kann er nicht in die Botschaft gehen, um ihn zu beantragen. Was nun? Unsere Anwältin Angelika weiß Rat.
Visum oder Reisepass – wenn Geflüchtete ins Ausland reisen möchten, ist die Frage nach Papieren das zentrale Thema.
Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um die Möglichkeit eines Auslandsreise mit Fiktionsbescheinigung. Was genau ist dabei zu beachten? Und welche Dokumente sind außerdem nötig?
Immer wieder wird von deutschen Behörden die Vorlage von gültigen nationalen Reisepässen verlangt. Und für Geflüchtete ist es meistens unzumutbar, zur jeweiligen Botschaft nach Berlin zu reisen und dort wegen Verlängerung ihrer Reisepässe vorzusprechen. Anwältin Angelika stellt Musteranträge für die Ersterteilung sowie der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt, dass jemand, der einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland hat und einen gültigen Reisepass (entweder aus seinem Heimatland oder einen in Deutschland ausgestellten Passersatz) ins Ausland reisen darf. Es müssen dann aber die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden.
Mit einem Aufenthaltstitel und deinem Pass ist es dir gestattet, in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die Staaten des sogenannten Schengenraums zu reisen. Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland können entstehen, wenn du eine Reise in dein Heimatland machst und ein Vermerk im Reisepass über die erfolgte Ein- oder Ausreise eingetragen wird.
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