Es gibt drei Möglichkeiten, dein Wahlrecht auszuüben. Du kannst am 23. Februar in ein Wahllokal gehen oder schon vorher abstimmen. Wenn du vor dem 23. Februar wählen möchtest, kannst du entweder in das Wahlamt deines Bezirks gehen oder die Briefwahl beantragen.
Wenn du den Wahlsonntag abwarten möchtest, um deine Stimme abzugeben, findest du alle wichtigen Informationen auf deiner Wahlbenachrichtigung. Diese solltest du spätestens am 2. Februar per Post erhalten haben.
Option 1: Am Wahltag abstimmen:
Schritt 1: Die Wahlbenachrichtigung
Auf der Wahlbenachrichtigung findest du alle Informationen, die du für den Wahlsonntag brauchst. Darauf steht:
- Das Datum der Wahl
- Dein Wahlbezirk
- deine Nummer im Wählerverzeichnis
- die Adresse deines Wahllokals
- die Öffnungszeiten des Wahllokals
- welche Dokumente zur Wahl du mitbringen solltest
- Informationen zur Briefwahl
Menschen, die sich vor Kurzem eingebürgert haben, können bei der kommenden Bundestagswahl 2025 wählen, wenn sie bis zum 2. Februar 2025 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben. In diesem Fall stehen sie automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung per Post. Personen, die ihre Einbürgerungsurkunde nach dem 2. Februar 2025, aber vor dem 23.2.2025 erhalten, müssen sich nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, um wählen zu können. Der Antrag dafür muss spätestens am Freitag vor dem Wahlsonntag beim Wahlamt eingehen, das ist der 21.2.2025. Der kostenlose Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Die Formulierung „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“
- Kopie der Einbürgerungsurkunde als Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
Der Antrag ist zu richten an:
- Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Wohnsitz liegt
- Briefwahlbüro oder Wahlamt der Stadt
Nach erfolgreicher Eintragung erhältst du eine Wahlbenachrichtigung.
Schritt 2: Ins Wahllokal gehen
Wahllokale werden die Orte genannt, an denen abgestimmt wird. Das können zum Beispiel Schulen, Turnhallen oder andere öffentliche Gebäude sein. Am 23. Februar kannst du dann zwischen 8 und 18 Uhr zu deinem dir zugewiesenen Wahllokal gehen.
Wichtig: Du kannst nicht einfach in irgendein Wahllokal gehen, sondern nur in das, das dir auf deiner Wahlbenachrichtigung zugewiesen wurde. Dein Wahllokal sollte sich in deiner Nachbarschaft befinden.
Bringe dazu mit:
- Deine Wahlbenachrichtigung
- Einen gültigen Personalausweis
Falls du deine Wahlbenachrichtigung verloren hast, kannst du trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen. Gehe einfach mit einem Ausweis zum Wahllokal. Dort könnte es etwas länger dauern, bis die Wahlhelfer*innen deine Daten kontrolliert haben. Abgesehen davon ändert sich nichts.
Im Wahllokal angekommen, musst du dich vermutlich erstmal für die Wahlkabine anstellen. Die Wahllokale sind in der Regel gut ausgeschildert. Falls du dich doch nicht direkt zurechtfindest, kannst du auch immer bei den Menschen vor Ort nachfragen.
Wenn du an der Reihe bist, musst du dich zuerst bei den Wahlhelfer*innen ausweisen. Von diesen bekommst du dann deinen Stimmzettel ausgehändigt und darfst dich in die Wahlkabine stellen, um deine Kreuze zu setzen. In der Wahlkabine bist du allein, sodass niemand sehen kann, für wen du stimmst.
Schritt 3: Stimmzettel ausfüllen
Auf dem Stimmzettel kannst du an zwei Abstimmungen teilnehmen. Bei der ersten Abstimmung spricht man auch von der Erststimme und bei der zweiten Abstimmung von der Zweitstimme.
Die Erststimme:
Mit der Erststimme stimmst du für den Direktkandidaten oder -kandidatin, der deinen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Diese Liste wird auf der linken Seite deines Stimmzettels in schwarzer Schrift sein. Um abzustimmen, machst du ein Kreuz für den*die Kandidat*in deiner Wahl.
Die Zweitstimme:
Mit der Zweitstimme stimmst du nicht für eine einzelne Person, sondern für eine ganze Partei ab. Bei dieser Abstimmung wird ermittelt, wie viele Sitze die Parteien im Bundestag erhalten werden. Die Zweitstimme kannst du auf der rechten Seite deines Stimmzettels abgeben. Auch hier darfst du ein Kreuz setzen.
Wenn du deine zwei Kreuze – eins auf der linken und eins auf der rechten Seite des Stimmzettels – gemacht hast, faltest du den Stimmzettel und wirfst ihn in eine Wahlurne. Die Wahlurne ist eine Kiste und sieht so ähnlich aus wie ein Briefkasten.
Jetzt hast du es geschafft und deine Stimme wird in der Wahl berücksichtigt!
Option 2: Per Briefwahl abstimmen
Wenn du am 23. Februar keine Zeit hast, persönlich ins Wahllokal zu gehen, kannst du auch schon früher durch eine Briefwahl abstimmen. Dazu bekommst du deine Wahlunterlagen nach Hause geliefert und kannst diese dann einfach per Post zurück ans Wahlamt schicken. Die Briefwahl ist kostenlos, du musst also keine Portogebühren für den Versand deiner Unterlagen zahlen. Um die Briefwahl noch zu beantragen, ist es inzwischen etwas zu spät. Doch solltest du deinen Stimmzettel bereits ber Post erhalten haben, schicke ihn allerspätestens noch am 20.2. ab, damit er pünktlich ankommt. Verspätete Briefe können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.
Schritt 1: Die Wahlbenachrichtigung
Auch wenn du an der Briefwahl teilnehmen möchtest, findest du alle wichtigen Informationen auf der Wahlbenachrichtigung, die du automatisch per Post erhalten hast. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kannst du einen Antrag für die Briefwahl ausfüllen. Diesen schickst du einfach wieder per Post an das Wahlamt zurück und wartest dann, bis deine Briefwahlunterlagen geliefert werden. Alternativ kannst du die Briefwahl auch online über die Website deiner Gemeinde beantragen. Beachte dabei, dass deine Wahlunterlagen bis zum 23. Februar um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein müssen. Wenn deine Briefwahlunterlagen danach ankommen, werden sie nicht mehr mitgezählt. Der letzte Zeitpunkt, um die Unterlagen zu beantragen, ist der 21. Februar um 15 Uhr.
Schritt 2: Die Wahlunterlagen ausfüllen
In den Briefwahlunterlagen befinden sich mehrere Zettel, die du zum Ausfüllen der Briefwahl benötigst, das sind:
- Eine Anleitung zur Briefwahl
- Der Stimmzettel
- Ein Wahlschein
- Ein Briefumschlag
Zum Ausfüllen des Stimmzettels kannst du dir die Anleitung zurechtlegen, um nochmal genau nachzulesen, was zu tun ist.
Der Stimmzettel ist genauso aufgebaut wie die in den Wahllokalen, das heißt auch hier kannst du insgesamt zwei Kreuze setzen: eins für den oder die Direktkandidat*in deines Wahlbezirks (Erststimme) und eine für eine Partei (Zweitstimme).
- Die Erststimme gibst du auf der linken Seite des Stimmzettels ab. Mache dazu ein Kreuz für den oder die Kandidat*in deiner Wahl.
- Die Zweitstimme gibst du auf der rechten Seite des Stimmzettels ab. Mache hier ein Kreuz für die Partei deiner Wahl.
Wichtig: Achte darauf, nur jeweils ein Kreuz auf jeder Seite zu setzen. Wenn du mehrere Kreuze auf einer Seite machst, ist die Wahl ungültig und deine Stimme wird in der Auszählung nicht berücksichtigt.
Schritt 3: Wahlunterlagen zurücksenden:
Wenn du deinen Stimmzettel ausgefüllt hast, kannst du den Zettel einfach zusammenfalten und zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den mitgelieferten Briefumschlag stecken. Wirf den Umschlag dann einfach in einen Briefkasten. Dazu musst du auch keine Briefmarke verwenden, die Unterlagen werden ohne Porto ausgeliefert.
Option 3: Briefwahl vor Ort
Wenn es einfacher für dich ist, schon vor dem 23. Februar zu wählen, hast du auch die Möglichkeit, in ein Wahlamt zu gehen und vor Ort deine Stimme abzugeben. Das nennt sich Direktwahl oder Briefwahl vor Ort, da du deine Briefwahlunterlagen in deinem zuständigen Wahlamt abholst und dort ausfüllst. Das ist ab dem 10. Februar möglich.
Schritt 1: Ins Wahlamt gehen
Auch bei dieser Wahl-Variante findest Du alle wichtigen Informationen auf deiner Wahlbenachrichtigung. Darauf steht die Adresse deines Wahlamts. Im Wahlamt zeigst du dann folgende Dokumente vor:
- deine Wahlbenachrichtigung
- deinen gültigen Ausweis
Dann werden dir vor Ort deine Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
Schritt 2: Stimme abgeben
In einer Wahlkabine kannst du dann deine Unterlagen ausbreiten und deine zwei Kreuze machen. Genau wie im Wahllokal und der Briefwahl zuhause gilt: Je ein Kreuz links (für eine*n Direktkandidat*in) und ein Kreuz rechts (für eine Partei) machen. Wenn du fertig bist, gibst du deinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Die Briefwahl vor Ort ist eine gute Methode, um stressfrei wählen zu gehen, da du damit lange Schlangen am Wahlsonntag vermeidest und zusätzlich sicherstellen kannst, dass deine Unterlagen rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Denn anders als bei der regulären Briefwahl zuhause kannst du deinen Stimmzettel direkt abgeben und bist nicht von der Post abhängig.
Diese Fehler solltest du bei der Stimmabgabe vermeiden:
- Mache keine Bilder oder Videos in der Wahlkabine. Das verstößt gegen das Wahlgeheimnis und ist streng verboten.
- Mache nicht mehr als zwei Kreuze auf deinem Stimmzettel. Wenn du mehr als ein Kreuz für deine Erst- oder Zweitstimme setzt, wird diese Stimme nicht mitgezählt, da deine Stimme nicht eindeutig ausgewertet werden kann.
Bei der Briefwahl:
- Vergiss nicht, deinen Wahlschein zu unterschreiben und das Datum anzugeben. Der Wahlschein muss unbedingt mit dem Stimmzettel versendet werden.
- Bringe deine Wahlunterlagen nicht zu spät zur Post. Da bei der Bundestagswahl 2025 kürzere Fristen als sonst gelten, solltest du deine Unterlagen möglichst früh versenden. So stellst du sicher, dass sie auf jeden Fall vor dem 23. Februar im Wahlamt ankommen.
Informiere dich:
Bevor du deine Stimme abgibst, solltest du dich über die Programme der verschiedenen Parteien informieren. So kannst du abwägen, welche Partei am ehesten deine Interessen vertritt und eine sinnvolle Wahl treffen.
Hier haben wir dir eine Auswahl an Informationsangeboten der Parteien verlinkt:
Du bist unsicher, welche Partei deine Interessen am besten vertritt? Der Wahl-O-Mat und Real-O-Mat helfen.
Der Wahl-O-Mat: Gleicht deine politischen Einstellungen mit den Wahlprogrammen der Parteien ab.
Der Real-O-Mat: Gleicht deine politischen Einstellungen mit dem Abstimmungsverhalten der Parteien in der letzten Legislaturperiode ab.
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