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Seenotrettung: Das Gesetz des Meeres

Das internationale Seerecht wird unter anderem im Seerechtsübereinkommen, den SOLAS-Abkommen und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung festgehalten. Es besagt, dass alle Küstenstaaten die Pflicht haben, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger zu gewährleisten.

Foto: // Fabienne Kollien
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