„Dort bin ich schwul, hier bin ich Ausländer“. So fasste Zülfukar Cetin die Erfahrungen vieler queerer Migrant*innen und Geflüchteten in seinem 2012 erschienenen Buch „Homophobie und Islamophobie“ zusammen. Denn ist der Fluchtgrund die sexuelle Orientierung oder Identität, haben in Deutschland vor allem nicht-weiße Menschen noch mit erheblichen Vorurteilen zu kämpfen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert einen „Flüchtling“ als eine Person, die sich wegen „begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet“ (Artikel 1A(2)). Auch das Deutsche Asylrecht lehnt sich an diese Definition an.
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