Artikel 13 – My home is my castle
In der eigenen Wohnung fühlt man sich geborgen. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Wohnung vor Eindringlingen. An manchen Orten, z.B. in Flüchtlingsunterkünften ist dieses Recht jedoch schwer durchzusetzen, berichtet Hakim aus Al-Ahwaz.