Aktuell herrscht europaweit eine große Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und zu unterstützen. Selbst osteuropäische Länder wie Polen und Ungarn, die ansonsten eine extrem restriktive Asylpolitik betreiben, heißen Geflüchtete aus der Ukraine willkommen. Gleichzeitig müssen seit dem vergangenen Sommer tausende Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus ausharren, nachdem Polen eine 5,50 Meter hohe und 186 Kilometer lange Stahlmauer errichtet hatte.
Mehrere tausend polnische Soldaten wurden entsandt, um die Grenze zu schützen. Hierbei kommt es regelmäßig und systematisch zu massiven Rechtsbrüchen, indem Schutzsuchende aktiv zurückgedrängt und somit davon abgehalten werden, Asyl zu beantragen. Diese sogenannten Pushbacks verstoßen nicht nur gegen Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sondern unter anderem auch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte-Charta. Doch damit nicht genug: An der Grenze zu Polen starben bereits mehrere Menschen an Unterkühlung oder Erschöpfung. Viele andere wurden zurückgeschickt, beispielsweise in den Irak. Dieser skandalöse Umstand ist Ausdruck einer EU-Asyl- und Migrationspolitik, die eine rigorose Abschottung gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen verfolgt.
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