Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Rückführung zweier Asylbewerber nach Italien
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 20.7.2021 in zwei Fällen entschieden: Schutzberechtigte, die aus Italien nach Deutschland weitergereist sind, dürfen nicht rücküberstellt werden. Das gleiche gilt für Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien. Es bestehe die «ernsthafte Gefahr», dass die Männer aus Somalia und Mali in Italien über längere Zeit «elementare Bedürfnisse» wie Unterkunft und Verpflegung sowie Arbeit nicht befriedigen könnten.
Ein Schutzberechtigter aus Somalia, der in Italien bereits anerkannt war, und ein Asylbewerber aus Mali waren aus Italien nach Deutschland weitergereist. Hier hatten sie Asyl beantragt. In beiden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deshalb deren weitere Asylanträge gemäß der Dublin Abkommen abgelehnt und eine Rückführung nach Italien verfügt. Die dagegen gerichtete Klage/Berufung der beiden war erfolgreich.
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