Verwarnung einer Ordensschwester nach Kirchenasyl
Wenn das Leben oder die Sicherheit eines Menschen durch eine Abschiebung bedroht ist, kann eine Kirchengemeinde die Person vorübergehend aufnehmen: Das nennt man Kirchenasyl. Weil eine Ordensschwester aus Oberzell zwei geflüchteten Frauen aus Nigeria dieses Kirchenasyl gab, klagte sie das Würzburger Amtsgericht an. Laut der Ordensschwester wären die Frauen nach der Abschiebung nach Italien Zwangsprostitution und Menschenhandel ausgesetzt. Doch das Amtsgericht entschied, die Ordensschwester habe den Frauen Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet. Nun muss sie 500 Euro Strafe zahlen. Das ist bei weitem nicht der einzige Fall von Kirchenasyl, der vor Gericht verhandelt werden musste: Im Jahr 2020 wurden allein in Bayern 27 Verfahren eingeleitet.
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Abschiebehaft in Ingelheim in vielen Fällen rechtswidrig
23 von 40 Abschiebehäftlingen saßen 2020 laut Caritas und Diakonie zu Unrecht im Gefängnis Ingelheim. Zehn von ihnen wurden dennoch abgeschoben. Erst im Nachhinein wurde die Rechtswidrigkeit der Haft anerkannt. Caritas und Diakonie fordern Menschen nicht abzuschieben, wenn in ihren Herkunftsländern eine Perspektivlosigkeit auf sie wartet. Und sie fordern insbesondere während der Coronapandemie Abschiebungen zu überprüfen.
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