EuGh: Religiöses Schlachten ohne Betäubung darf verboten werden
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass EU-Staaten die religiöse Schlachtung von Tieren ohne Betäubung verbieten dürfen. Das Urteil geht zurück auf einen Fall in der belgischen Stadt Flandern, wo die Schlachtung ohne Betäubung bereits 2017 verboten wurde. Der europäische Gerichtshof beruft sich dabei auf den Tierschutz. Kritik am Urteil kommt vor allem aus jüdischen und muslimischen Vereinigungen, denn nach dem Urteil können sie nicht mehr nach religiösen Geboten schlachten und sehen sich dabei in der Ausübung ihrer Religion gehindert.
Mehr Informationen zum Urteil und zur Diskussion um religiöses Schlachten findest du hier.
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