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Menschenrecht auf Familie

Viele der in Deutschland angekommenen Geflüchteten haben noch Familie in den Ländern, aus denen sie geflüchtet sind: Kinder, Ehefrauen, Ehemänner, Eltern, Geschwister.

Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“.
Nach § 27 AufenthG kann ausländischen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis, bzw. ein Visum
(Familiennachzug) zum Schutz von Ehe und Familie gemäß dieses Artikels des Grundgesetzes erteilt werden.

Allerdings ist im März 2016 durch das Asylpaket II der Familiennachzug zu allen subsidiär Schutzberechtigten bis zum 16.3.2018 ausgesetzt worden ( § 104 Abs.13 AufenthG). Vor allem syrische Geflüchtete haben seit dieser Neuregelung den subsidiären Schutz erhalten und konnten daher ihre Familie nicht nach Deutschland nachholen.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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