Wusstest du, dass in Rheinland-Pfalz Totenasche bald nicht mehr zwingend auf Friedhöfen beigesetzt werden muss? Das hat der Ministerrat Anfang Dezember in einer neuen Regelung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Mit der Zustimmung der verstorbenen Person können Privatpersonen die Urne nun zu Hause aufbewahren oder die Asche unter bestimmten Bedingungen, z. B. in einem Fluss, verstreuen. Außerdem werden Erdbestattungen ohne Sarg für alle möglich – nicht mehr nur aus religiösen Gründen.
Zwar stehen die endgültige Entscheidung des Landtags im Frühjahr und eine Anhörung des Bundesverbands der Bestatter*innen sowie der Kommunen noch aus, doch bis Sommer 2025 könnte das neue Gesetz in Kraft treten.
Salam,
schön, dass du da bist! Du interessierst dich für migrantische Perspektiven und interkulturellen Zusammenhalt? Hier kannst du dich Kostenlos anmelden
, um den vollständigen Artikel zu lesen – ohne Abo und ohne Paywall!
Werde Teil unserer kommunity!
Mit deiner Anmeldung kriegst du alle zwei Wochen den kohero-Newsletter mit spannenden Artikeln, Interviews und Hinweisen zu unseren Workshops und Veranstaltungen. Wir wünschen dir viel Freude beim Lesen! Und wenn du Fragen dazu hast, melde dich per Mail an team@kohero-magazin.de
Shukran und Danke!
Dein kohero-Team