Zum Inhalt springen
3 Min. Lesezeit migrantipp

Kein gültiger Reisepass, was nun?

Kein gültiger Reisepass, was nun?

Lieber Ratsuchender,

Um einen deutschen Reisepass zu beantragen, musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das heißt; Du musst eine Einbürgerung beantragen. Daran sind aber bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie u.a. die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wahlrecht von jungen Erwachsenen: 21-jährige können sich zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden

Wir wissen jetzt nicht, wie alt Du bist. Grundsätzlich bekommen alle, die als Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und neben der deutschen Staatsangehörigkeit die eines ausländischen Staates (außer der eines EU-Staates oder der Schweiz) besitzen (in deinem Fall die türkische), zwischen ihrem 21. und 22. Geburtstag ein Hinweisschreiben. Darin steht, dass sie sich innerhalb einer Frist von zwei Jahren für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Das nennt man Optionspflicht.

Es gibt danach folgende Möglichkeiten:

Wer muss sich entscheiden?

Manche bekommen das Schreiben zur Optionspflicht, obwohl sie sich gar nicht entscheiden müssen. Keine Entscheidung ist erforderlich, wenn:

In sehr seltenen Fällen kann die Behörde aber von sich aus nicht zweifelsfrei feststellen, ob jemand in Deutschland aufgewachsen ist. Daher sendet sie das Hinweisschreiben und wird um einen Nachweis bitten. Dieser Nachweis kann beispielsweise eine Meldebescheinigung, eine Schulbescheinigung sowie ein Schul- oder Berufsabschlusszeugnis sein.

Kein Wahlrecht zwischen deutscher und anderer Staatsangehörigkeit –doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Manchmal lässt das Recht des Herkunftslandes keine Möglichkeit zu, die bisherige Nationalität abzulegen. Zudem gibt es Staaten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. In diesen Fällen kann man die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Menschen aus folgenden Staaten können nach aktueller Rechtslage ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben:

Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Stammt jemand aus einem dieser Staaten, kann die alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben. Es gibt dann automatisch zwei Staatsangehörigkeiten.

Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit

Ein deutscher Pass kann grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (§ 10 Abs.1.Nr.4 Staatsangehörigkeitsgesetz). Von dieser Regelung gibt es nur Ausnahmen, wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht ( siehe oben). Bei Volljährigen sieht die Republik Türkei ein Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit vor. Um aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, muss persönlich ein Antrag beim türkischen Konsulat gestellt werden und nachgewiesen werden, dass eine andere Staatsangehörigkeit bereits vorhanden ist. Dieser Antrag  kann etwas dauern.

Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts – Entwurf liegt vor und wird wohl 2023 verabschiedet!

Aber vielleicht gibt es in 2023 ein neues deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz, zumindest eine Reform des bestehenden, in dem u.a. die doppelte Staatsangehörigkeit erleichtert werden soll.  Es soll dann auch die oben beschriebene Optionspflicht bei jungen Erwachsenen wegfallen.

Also vielleicht einfach noch etwas warten oder aber einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellen.

Viel Erfolg und Glück

Teilen Teilen Teilen Teilen