Dabei steht Inklusion für absolute universale Teilhabegerechtigkeit und ist demnach in seiner Relevanz der Integration voranzusetzen. Inklusion kennt keine Unterschiede zwischen „fremd“ und „nicht-fremd“, sondern setzt rechtlich-strukturell an, da Teilhabe für jeden und jede geschaffen werden soll: Egal woher, egal welches Geschlecht, egal welche ökonomische oder gesundheitliche Lage und ganz egal, wie jemand aussieht oder ob er seelisch oder körperlich eingeschränkt ist. Ein Positionspapier für einen weiten Inklusionsbegriff.
In diesem Beitrag sollen die Begriffe Integration und Inklusion genauer betrachtet werden. Nach einer begrifflichen Einordnung von Integration fokussiere ich den Inklusionsbegriff, insbesondere da die Intention dieses Artikels ist, Distanz zu „konservativen“ Interpretationen zu schaffen und für Verständnis für einen weiten Inklusionsbegriff zu werben. Noch heute werden dem Begriff Integration Migranten/innen zugeordnet und der Inklusion Menschen mit Behinderung. Diese geläufigen, aber unzureichenden Annahmen werden kritisch hinterfragt.
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