Was ist die Hamburger Bürgerschaftswahl?
Am kommenden Sonntag, den 2. März 2025, finden die Bürgerschaftswahlen in Hamburg statt. Bei der Hamburgischen Bürgerschaftswahl, die alle fünf Jahre stattfindet, wählen die Hamburger*innen ihre Bürgerschaft. Da Hamburg ein Stadtstaat ist, bildet die gewählte Bürgerschaft gleichzeitig das Hamburgische Landesparlament. Als gesetzgebendes Organ (Legislative), das sich aus von den Bürger*innen gewählten Abgeordneten zusammensetzt, besitzt die Bürgerschaft zahlreiche Aufgaben: Neben der Beschließung von Gesetzen und der Kontrolle der Regierung ist sie auch für die Setzung politischer Agenden verantwortlich sowie für die Wahl des*der Bürgermeister*in und die Repräsentation der Interessen der Bürger*innen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Wie wird gewählt?
Ähnlich wie bei der letzten Bundestagswahl findet die Bürgerschaftswahl an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit, entweder per Briefwahl oder direkt vor Ort im Wahllokal zu wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wahlunterlagen können auch direkt beim Wahlamt abgegeben werden, dessen Adresse auf dem roten Briefumschlag angegeben ist.
ACHTUNG: Die Möglichkeit, per Briefwahl an der Bürgerschaftswahl teilzunehmen, ist zeitlich bereits sehr knapp. Wenn du deine Unterlagen bereits beantragt und zuhause liegen hast, wirf sie am besten direkt bei deinem Wahlamt ein. Die Adresse findest du auf dem roten Umschlag. Stimmzettel, die zu spät ankommen, können nicht mehr berücksichtigt werden!
Wie funktioniert die Wahl?
Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl wird nach einem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet, dass die Wähler*innen sowohl Parteien als auch einzelne Kandidat*innen wählen können. Jede*r Wahlberechtigte hat insgesamt zehn Stimmen, die frei auf Kandidat*innen und Parteien verteilt werden können. Es gibt zwei Bereiche, in denen gewählt werden kann: die Wahlkreise (Direktwahl) und die Landeslisten (Verhältniswahl).
- Wahlkreise
Zunächst gibt es die Möglichkeit, Direktkandidat*innen im eigenen Wahlkreis zu wählen. Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt, in denen verschiedene Parteien sowie Einzelbewerber*innen antreten. Jede*r Wähler*in hat fünf Stimmen. Diese Stimmen können entweder einer Partei oder Kandidat*in gegeben oder auf mehrere verteilt werden. Durch die Direktwahl werden 60 Plätze in der Bürgerschaft vergeben.
- Landeslisten
Die zweite Wahl bezieht sich auf die Landeslisten der Parteien. Durch sie werden die restlichen 61 Plätze in der Bürgerschaft (Landesparlament) vergeben. Auch hier hat jede*r Wähler*in fünf Stimmen, die entweder an eine Partei als Ganzes oder an einzelne Kandidat*innen vergeben werden können. Damit eine Partei über die Landesliste in die Bürgerschaft einzieht, muss sie – wie bei den Bundestagswahlen – mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Dies gilt jedoch nicht für die Direktmandate in den Wahlkreisen, was bedeutet, dass eine Partei auch dann in die Bürgerschaft einziehen kann, wenn sie unter der 5%-Hürde liegt, aber einzelne Wahlmandate gewinnt.
Ziel dieses Wahlsystems soll sein, dass die Sitzverteilung in der Bürgerschaft den politischen Präferenzen der Wähler*innen gleicht. Dadurch sollen die Wähler*innen gezielt Einfluss darauf nehmen, welche Personen innerhalb einer Partei in die Bürgerschaft einziehen.
Welche Parteien treten an?
Bei der diesjährigen Bürgerschaftswahl in Hamburg treten die folgende 16 Parteien an:
- Die Linke
- SPD
- Bündnis 90/Die Grünen
- CDU
- FDP
- BSW
- Bündnis Deutschland
- VOLT
- ÖDP
- Freie Wähler
- Die Partei
- Tierschutzpartei
- Die Wahl – WFG
- DAVA-Hamburg
- NPD
Welche Positionen vertreten die Großparteien in Bezug auf die Migrations- und Asylpolitik?
Bündnis 90/Die Grünen
Das Bündnis 90/Die Grünen setzt sich laut ihrem Parteiprogramm dafür ein, die Integration von Fachkräften aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern, indem Barrieren abgebaut und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie die Nachqualifikation beschleunigt werden. Zudem plädieren sie, laut ihrem Wahlprogramm, für sichere Fluchtwege und ein europäisches Grenzschutzsystem, das auf rechtsstaatlichen Maßstäben basiert. Sie verurteilen auch die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex), die seit Jahren aufgrund ihrer menschenrechtsverletzenden Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit „illegalen“ Pushbacks, stark von der internationalen Gemeinschaft kritisiert wird.
SPD
Die SPD setzt laut ihrem Parteiprogramm auf eine gezielte Arbeitsmarkteinwanderung und einen vereinfachten Zugang von Geflüchteten zum Wohnungsmarkt. Sie unterstützt eine Reform der EU-Asylregelung und will die „unkontrollierte“ Zuwanderung eindämmen. Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ausländische Straftäter*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung sollen verstärkt abgeschoben werden.
CDU
Die CDU verfolgt eine radikale Migrations- und Asylpolitik. Wie die SPD und die Grünen setzt sie zwar auf gezielte Arbeitsmarkteinwanderung, will jedoch auch Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen streichen. In ihrem Wahlprogramm fordert sie zudem die Stoppung „illegaler“ Migration, eine Vereinfachung von Abschiebungen sowie ein schnelleres Rückweisungsverfahren. Darüber hinaus spricht sich die Partei für die Abschaffung von „Express-Einbürgerungen“ aus und fordert eine direkte Zurückweisung an der Grenze, wenn Personen aus einem „sicheren Drittstaat“ oder EU-Staat einreisen. Zudem soll es kein Wiedereinreise-Recht für Personen geben, die in ihr Heimatland zu Besuch zurückreisen.
Die Linke
Die Linke fordert in ihrem Wahlprogramm eine progressive Migrations- und Asylpolitik. Sie spricht sich klar für das Grundrecht auf Asyl aus und fordert die Abschaffung der in der Kritik stehenden Bezahlkarten für Geflüchtete. Zudem setzt sich die Partei für den Abbau von Zugangshürden zu Sprachkursen, verstärkte Unterstützung für geflüchtete Jugendliche und gesonderte Schutzunterkünfte für queere Geflüchtete ein. Sie unterstützt ebenso das Kirchenasyl und möchte Hamburger Afghan*innen ermöglichen, ihre gefährdeten Familienangehörigen aus Afghanistan über ein Landesaufnahmeprogramm nach Deutschland zu bringen.
AFD
Die AfD fordert in ihrem Wahlprogramm eine drastische Radikalisierung der derzeitigen Migrations- und Asylpolitik. Sie verlangt einen „konsequenten“ Grenzschutz gegen „illegale“ Migration und ein Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Außerdem will sie das Tragen eines Kopftuchs oder der Vollverschleierung in öffentlichen Einrichtungen verbieten und die Integrationsangebote für Menschen ohne langfristige Aufenthaltsdauer abbauen.
FDP
Die FDP setzt sich für eine schnelle Anerkennung ausländischer Qualifikationen (außer in reglementierten Berufen) und eine unbürokratische Integration durch verstärkte Digitalisierung ein. Sie fordert zudem eine konsequente Bekämpfung „irregulärer“ Migration sowie eine Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS). Darüber hinaus strebt die Partei eine Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebehaft an.