Kannst du unseren Leser*innen einen kurzen Überblick über die Pushbacks an der kroatischen Grenze geben?
Pushbacks an der kroatischen Grenze passieren systematisch seit 2016. Es gibt tausende Zeug*innenaussagen von Menschen, die gefoltert wurden, die gewaltsam zurückgedrängt und von der Behandlung durch die kroatische Polizei traumatisiert wurden. Wir wissen seit Jahren, dass diese illegalen Pushbacks vom Innenministerium angeordnet werden. Dennoch gibt es keine Ermittlungen zu diesen Menschenrechtsverletzungen. Weder zu den Polizist*innen, die die Pushbacks begehen, noch zu den Politiker*innen, die sie geschehen lassen oder gar befehlen. Es gibt also in Kroatien nicht nur ein Problem mit der Wahrung der Menschenrechte, sondern auch mit dem Justizsystem.
Theoretisch gibt es ein Verfahren für Asylsuchende, die auf kroatischem Gebiet ankommen: Asylsuchende müssen ihre Absicht, Asyl zu beantragen, an der Grenzübergangsstelle, einer Polizeidienststelle oder im Aufnahmezentrum für Ausländer*innen bekunden. Sie dürfen ihre Absicht auch dann äußern, wenn sie die Grenze illegal überschritten haben. Einige Wochen nach Stellung des Antrags auf internationalen Schutz werden die Antragstellenden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, nach dem das Innenministerium über den Antrag entscheidet.
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