In ganz Deutschland sind die Ausländerbehörden (ABH) wegen des COVID 19 Virus (Corona) geschlossen. Deshalb ist es für Menschen, die eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels benötigen, nun sehr schwierig, dies zu bekommen. Es gibt keinen persönlichen Kontakt mehr in den ABH. Aber viele ABH kann man telefonisch, per Mail oder auf ihrer Webseite erreichen (ein paar Beispiele sind unten gelistet).
Was kann ich selbst tun?
Wenn der Aufenthaltstitel demnächst abläuft oder sogar schon abgelaufen ist, bitte mit der zuständigen ABH Kontakt aufnehmen. Das kann über das Telefon, über Email oder über die Webseite der ABH sein. Jede ABH ist anders erreichbar. Teilweise versenden die ABH auch per Post Bescheinigungen, dass der Aufenthaltstitel automatisch verlängert ist. So kann der Text zum Beispiel heißen: „Diese Bescheinigung gilt als Verlängerung des Aufenthalts bis maximal 30.9.2020.“ Eine solche Bescheinigung ist kostenlos. Man sollte sie immer dabei haben. Sie gilt als sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz und gibt die gleichen Rechte wie der Aufenthaltstitel (Erwerbstätigkeit, Wohnsitznahme).
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