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Reisen mit Fiktionsbescheinigung

Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um die Möglichkeit eines Auslandsreise mit Fiktionsbescheinigung. Was genau ist dabei zu beachten? Und welche Dokumente sind außerdem nötig?

Fotograf*in: Eugenia Loginova

Antwort

Lieber Ratsuchender,

Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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