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Mit Reisepass in den Libanon?

Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik rechtliche Fragen auf. Heute geht es um die Frage, ob eine als Flüchtling anerkannte Frau aus Syrien mit dem blauen Reisepass für eine Familienfeier in den Libanon reisen könnte.

Antwort

Liebe Verena,

es ist sehr gut, dass Deine Freundin einen blauen Reisepass nach der Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) besitzt. Damit kann sie in alle Länder reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, das sind über 100 Staaten weltweit. Für viele dieser Länder muss vorab ein Visum beantragt werden. Ob man dann dieses Visum erhält, ist die Entscheidung des Landes, in das gereist werden soll.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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