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Mit Flüchtlingsstatus in die syrische Botschaft?

Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik rechtliche Fragen auf. Heute geht es um die syrische Botschaft: Immer wieder werden Geflüchtete von Behörden wegen fehlender Dokumente oder Unterschriften in die Botschaft ihres Heimatlandes geschickt. Doch kann ein anerkannter Flüchtling in die syrische Botschaft in Berlin gehen, ohne Angst um seinen Flüchtlingsstatus oder Repressalien haben zu müssen? Eine einfache Lösung gibt es für dieses Problem leider nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Foto: Markus Spiske via unsplash unter CC0-Lizenz

Antwort

Lieber Ratsuchender,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt deines Sohnes und alles Gute für deine Familie! Ich gehe davon aus, dass das Standesamt deinen gültigen Pass, also den des Vaters benötigt, um eine entsprechende Geburtsurkunde für das Neugeborene auszustellen. Ich würde empfehlen, einen Auszug aus dem Geburtenregister ausstellen zu lassen. Um dann später eine Geburtsurkunde zu erhalten, zum Beispiel erforderlich für eine Heirat deines Sohnes, kannst du einen solchen Auszug erneuern oder benutzen.

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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