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Heirat zwischen Deutschland und Syrien

In dieser Rubrik beantwortet Anwältin Angelika Willigerod Bauer aus unserem Team rechtliche Fragen, die uns zugesendet werden. Diesmal geht es um das Thema Heirat. Kann ein Syrer, der in Deutschland lebt, eine Frau in Damaskus heiraten, ohne bei der Eheschließung selbst anwesend zu sein?

Antwort

Stellvertretung bei der Heirat ist möglich

Die Ehe ist ein Vertrag, der beide Parteien persönlich bindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden bei der Eheschließung zwingend notwendig ist. Art. 8 Abs. 1 PSG lässt ausdrücklich die Stellvertretung bei der Eheschließung (at-taukīl fī z-zawāǧ) zu.

Der Stellvertreter ist aus der Sicht des deutschen Rechts als Bote zu qualifizieren. Er bringt lediglich den Willen einer der Parteien zur Eheschließung zum Ausdruck, in diesem Fall wäre es der Vater, der den Sohn vertritt. Die Auswahl des Ehepartners kann jedoch nicht dem Stellvertreter überlassen werden. In der Praxis ist die Stellvertretung bei der Ehe in Syrien üblich und allgemein anerkannt.

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