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Aufenthaltstitel gefährdet?

Muss man für eine Vollmacht zur Durchführung einer Scheidung zur syrischen Botschaft? Verliert man dann seinen Aufenthaltstitel? Welches Risiko besteht? Anwältin Angelika berät.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

ich gehe davon aus, dass die Ehe in Syrien geschieden werden soll und dafür ein syrischer Anwalt bevollmächtigt werden soll. Eine Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und nicht den Inhalt der Urkunde. Beglaubigungen können in Deutschland u.a auch Notare vornehmen.

Salam,

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