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Aufenthaltstitel: Muss Minderjähriger Pass erneuern lassen?

Ein minderjähriger Geflüchteter soll seinen Pass in der syrischen Botschaft in Berlin erneuern lassen, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern. Wer müsste ihn begleiten? Kann die Aufenthaltserlaubnis auch auf andere Weise verlängert werden? Anwältin Angelika gibt Rat.

Antwort aus unserer Redaktion von Anwältin Angelika:

Lieber Ratsuchender,

grundsätzlich müssen Ausländer einen Pass vorlegen, um einen Aufenthaltstitel zu verlängern (§5 Abs.1 Nr.4 AufenthG).

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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