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Flüchtende aus der Ukraine – die wichtigsten Regelungen

Für Menschen aus der Ukraine, die jetzt in Deutschland Schutz suchen, stellen sich viele Fragen, die wichtig sind, um mit dem Leben hier zurecht zu kommen. Auch Deutsche, die den Geflüchteten zur Seite stehen, sind auf verlässliche Informationen angewiesen. Angelika erläutert hier die wichtigsten Regelungen rund um den Aufenthalt.

We Stand With Ukraine
Fotograf*in: Markus Spiske on Unsplash

Ukrainische Staatsangehörige und Personen, die in der Ukraine als anerkannte Geflüchtete gelebt haben, können mit einem biometrischen Pass ohne ein Visum nach Deutschland einreisen (§18 Aufenthaltsverordnung). Auf ein sonst erforderliches Visum (wenn die Flüchtenden aus Rumänien, Bulgarien oder Moldawien als Nicht-Schengenstaaten kommen) wird aus humanitären Gründen verzichtet.

Wenn sie in Deutschland sind, sollten sie sich unverzüglich bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde in ihrem Aufenthaltsort oder einer Zentralen Aufnahmestelle melden. Dort werden sie registriert, medizinisch untersucht (u.U. gegen Corona geimpft) und erhalten eine Bescheinigung, dass sie in Deutschland registriert wurden. Sollten sie keine Unterkunft haben, werden ihnen Schlafplätze zugewiesen. Sie können sich im Übrigen frei in Deutschland bewegen und unterliegen nicht der sonst üblichen Residenzpflicht. Sollten sie privat eine Unterkunft haben, sind sie verpflichtet, sich dort spätestens nach 3 Monaten anzumelden.

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