Konnten die Familien schließlich den Kontakt wieder herstellen, ist noch lange nicht klar, ob sie auch zusammenleben dürfen. Denn der Nachzug von Angehörigen aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Doch auf Grundlage der Dublin III Verordnung haben Geflüchtete einen Rechtanspruch darauf, zu ihren Angehörigen weiterzureisen. Und auch in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in Artikel 7 der Europäischen Grundrechtecharta ist das Recht auf Achtung des Familienlebens verbrieft.
Begriffsdefinition Familienzusammenführung
Die Familienzusammenführung, auch unter dem Begriff Familiennachzug geläufig, meint den Zuzug von Familienangehörigen zu einer (geflüchteten) Person, die sich bereits im Zielland (Deutschland) aufhält. Absicht ist die Wiederherstellung der Familieneinheit. Unterschieden wird zwischen Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug sowie dem Nachzug sonstiger Familienangehöriger. In den einzelnen europäischen Ländern und speziell in Deutschland gibt es massive, rechtliche Bestimmungen, die den Familiennachzug regeln.
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