Antwort
Der blaue Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird nur von den Staaten als Reiseausweis anerkannt, die auch der GFK beigetreten sind (145 Staaten weltweit). Leider sind die Vereinigten Arabischen Emirate, wozu auch Dubai zählt, nicht beigetreten.
In Deutschland kann eine deutsche Passverlängerung oder Neubeantragung nur durch die deutsche Person selbst erfolgen, es ist ein höchstpersönliches Erscheinen erforderlich. Ich kann mir vorstellen, dass das in Syrien auch so ist. Der Schwiegervater könnte dann dort nicht den Pass für ihn beantragen. Aber vielleicht ist es doch möglich.
Wo wird der Flüchtlingspass anerkannt?
Ich würde aber davon abraten, selbst wenn es möglich ist, weil dein Freund ja einen GFK Pass hat und aus Syrien geflohen ist. Wenn er einen neuen syrischen Pass in Syrien oder der syrischen Botschaft in Berlin beantragt, könnte er Gefahr laufen, seinen anerkannten Flüchtlingsstatus in Deutschland zu verlieren.
Kann er seine Familie nicht in einem anderen Land treffen? In Ägypten, Äthiopien zum Beispiel? Eine Liste der Länder, die der GFK beigetreten sind, die also den GFK Pass anerkennen, findet dein Freund hier:
Viel Erfolg!
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