Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in senem Urteil entschieden, dass im Regelfall die Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien doch zu einer vollen Anerkennung als Geflüchteter führen muss. Bisher haben die deutschen Gerichte lediglich den Status als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt. Dieser Status gibt den Schutzberechtigten geringere Rechte ( z.B. im Falle des Familiennachzugs). Deshalb klagten viele syrische Geflüchtete auf den vollen Flüchtlingsschutz. Auch der syrische Kriegsdienstverweigerer E.Z. klagte – und zog mit Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds nun erfolgreich vor den EuGH.
Militärdienst in Syrien
In Syrien sind Männer von 18 bis 42 Jahren wehrpflichtig, aber es werden auch Jüngere oder Ältere eingezogen. Die Wehrdienstentziehung/verweigerung ist eine Straftat und wahrscheinlich sieht die Regierung laut UNHCR dies als politische, regierungsfeindliche Handlung an. Das kann zu schärferen Strafen als den regulär vorgesehenen Sanktionen führen. Diese Strafen können Haft, Folter und andere Misshandlungen sein, oder der Einsatz an vorderster Front ohne ausreichende militärische Ausbildung.
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