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Das Grundgesetz wird 70

Vier Jahre nach dem Ende des verheerenden Zweiten Weltkriegs verkündete der Parlamentarische Rat am 23. Mai 1949 das neue Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Es bildet seitdem die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in unserem Land.

Obwohl das Grundgesetz dem staatlichen Leben nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben sollte, hat es bis heute Bestand. Es kann nur dann durch eine Verfassung ersetzt werden, wenn diese vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Das wollte bislang niemand, was vielleicht auch daran liegen mag, dass das Grundgesetz bis heute ziemlich gut funktioniert.

Ein Nazi-Deutschland voller Willkür durfte es nie wieder geben; das war den Machern des Grundgesetzes klar. Daher stellten der Parlamentarische Rat „die Grundrechte, das heißt die Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, an seine Spitze, stattet sie mit unmittelbar verbindlicher Kraft aus und umgibt sie mit besonderen Sicherungen.“ So steht es in der Vorbemerkung des Grundgesetzes.

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Autorengruppe
Elke Jacob
Elke arbeitet seit mehr als 25 Jahren als freie Journalistin und moderiert unter anderem die „Radical Bubble“ in der Washington-Bar auf Sankt Pauli. Sie ist zudem Supporterin der Lampedusa-Gruppe, die 2013-2014 in der St. Pauli Kirche zu Gast war. Viele Kontakte zu den „Brothers“ bestehen bis heute.
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