In einer überraschenden Entscheidung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger vorerst ausgesetzt. Diese Maßnahme betrifft rund 47.000 laufende Anträge und hat in der Öffentlichkeit Besorgnis ausgelöst. Viele fragen sich nun, was dies für die Rechte syrischer Geflüchteter in Deutschland bedeutet. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe und stellt wichtige Klarstellungen zu den Auswirkungen dieser Entscheidung vor.
Was bedeutet der Stopp der Bearbeitung konkret?
Der Stopp der Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen bedeutet keine Ablehnung der Anträge oder eine drohende Abschiebung. Auf Anfrage hat das BAMF klargestellt, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt, die vor allem im Zusammenhang mit der unsicheren politischen Lage in Syrien steht. Der Abgeordnete der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus mit syrischer Herkunft, Jian Omar, äußerte sich auf den sozialen Netzwerken und erklärte: „Wenn sich das politische System eines Landes verändert, ist es üblich, dass die Bearbeitung von Asylanträgen bis zur Klärung der Situation ausgesetzt wird.“
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