In einer überraschenden Entscheidung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger vorerst ausgesetzt. Diese Maßnahme betrifft rund 47.000 laufende Anträge und hat in der Öffentlichkeit Besorgnis ausgelöst. Viele fragen sich nun, was dies für die Rechte syrischer Geflüchteter in Deutschland bedeutet.
Was bedeutet der Stopp der Bearbeitung konkret?
Der Stopp der Bearbeitung der Asylanträge von Syrer*innen bedeutet keine Ablehnung der Anträge oder eine drohende Abschiebung. Auf Anfrage hat das BAMF klargestellt, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt, die vor allem im Zusammenhang mit der unsicheren politischen Lage in Syrien steht. Der Abgeordnete der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus mit syrischer Herkunft, Jian Omar, äußerte sich auf den sozialen Netzwerken und erklärte: „Wenn sich das politische System eines Landes verändert, ist es üblich, dass die Bearbeitung von Asylanträgen bis zur Klärung der Situation ausgesetzt wird.“
Diese Entscheidung betrifft lediglich die Anträge, die entweder kürzlich gestellt wurden oder bald gestellt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheitslage in Syrien zu bewerten, bevor eine endgültige Entscheidung über den Asylantrag getroffen wird.
Keine Abschiebung: Syrien bleibt unsicher
Keineswegs führt das Aussetzen der Bearbeitung zu massenhaften Abschiebung von Syrer*innen nach Syrien. Tatsächlich stellt die deutsche Politik klar, dass eine Abschiebung nur dann erfolgen kann, wenn die deutsche Regierung nach einer gründlichen Sicherheitsbewertung durch das Auswärtige Amt zu dem Schluss kommt, dass eine Rückkehr nach Syrien für die Betroffenen sicher ist.
Bislang hat das Auswärtige Amt jedoch deutlich gemacht, dass Syrien nach wie vor als unsicher gilt. Dies bedeutet, dass syrische Staatsangehörige weiterhin nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen. Der rechtliche Status der syrischen Flüchtlinge bleibt unverändert, sei es durch politisches Asyl oder subsidiären Schutz. Das bedeutet, dass die geflüchteten Syrer*innen weiterhin in Deutschland bleiben können.
Familiennachzug und Einbürgerung: Keine Auswirkungen auflaufende Verfahren
Eine häufige Sorge unter syrischen Geflüchteten betrifft den Familiennachzug und die Einbürgerung. Viele fragen sich, ob die Aussetzung der Bearbeitung von Asylanträgen auch Auswirkungen auf diese Verfahren haben könnte. Hier können die zuständigen Behörden Entwarnung geben: Der Familiennachzug sowie die Einbürgerung von Syrer*innen sind nicht von der Aussetzung betroffen und werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet. Behördenvertreter*innen aus mehreren deutschen Städten bestätigten, dass alle laufenden Verfahren gemäß der geltenden Gesetze fortgeführt werden.
Geflüchtete, die einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben, können weiterhin auf eine Entscheidung warten und ihre Verfahren normal fortsetzen. Auch diejenigen, die sich um die Einbürgerung bemühen, werden weiterhin geprüft, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Subsidiärer Schutz: Weitere rechtliche Sicherheiten
Für viele syrische Geflüchtete in Deutschland spielt der subsidiäre Schutz eine entscheidende Rolle. Dieser Schutz wird Personen gewährt, die nicht den vollen Status eines anerkannten Flüchtlings gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber dennoch erheblichen Gefahren ausgesetzt wären, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren müssten.
Die EU-Richtlinie, die den subsidiären Schutz regelt, sieht vor, dass Menschen vor schweren Schäden bewahrt werden müssen, die durch Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder durch gewaltsame Konflikte im Heimatland verursacht werden. Diese Form des Schutzes gewährleistet, dass syrische Geflüchtete in Deutschland bleiben können, wenn sie einer schwerwiegenden Gefahr ausgesetzt wären.
Das bedeutet in der Kurzversion: Das Recht auf Asyl bleibt für Syrerinnen weiterhin bestehen. Sie bekommen die rechtliche Sicherheit, die ihnen durch die deutschen Gesetze und internationalen Vereinbarungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention garantiert wird. Der Bearbeitungs-Stopp der Asylanträge bedeutet, dass die Lage in Syrien gerade geprüft wird, um festzustellen, ob das Land weiterhin als unsicher gilt und geflüchteten Syrerinnen daher Asyl gewährt wird. Die aktuelle Lage deutet derzeit allerdings weiter darauf hin.