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Ausbildungsduldung – was ist das?

Uns erreichen immer wieder Fragen von Geflüchteten, die sich sehr bemühen, hier Fuß zu fassen und dann vor dem Rätsel der Gesetze stranden. Nur allzu verständlich! Heute geht es um die so genannte Ausbildungsduldung. Was ist das, und welche Vorraussetzungen sind nötig? Unsere Anwältin Angelika gibt Rat.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

du sprichst in deiner Frage das Bleiberecht in Deutschland aufgrund einer Ausbildungsduldung an. Um es schon einmal vorweg zu nehmen: Du hast eine Duldung (oder einen der Duldung nach deutschem Recht ähnlichen Aufenthaltsstatus) in einem anderen Staat. § 60a Abs.2 Satz 4ff AufenthG ist aber nur anwendbar für Geflüchtete, die in Deutschland eine Duldung haben. Ich weiß nicht, in welchem Land du eine Duldung hast und ob es dort auch die Möglichkeit einer Ausbildungsduldung gibt. Auf jeden Fall kannst du dich hier in Deutschland leider nicht darauf berufen. Auch wenn du hier einen Ausbildungsplatz hast, musst du zuvor hier in Deutschland ein Aufenthaltsverfahren durchlaufen haben.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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