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Artikel 19 – Der Rechtsweg steht jedem offen

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

Dank Artikel 19 haben „normale“ Bürger*innen die Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen, wenn er die eigenen Rechte verletzt – eine der wichtigsten Grundlagen des Rechtsstaats, wie Angelika Willigerod-Bauer und Jalal Amin finden.

Nach Artikel 19 des Grundgesetzes dürfen Einschränkungen der Grundrechte durch ein Gesetz nicht für einen Einzelfall gelten, sondern sie müssen Allgemeingültigkeit besitzen. Damit soll erreicht werden, dass nicht gezielt Grundrechte einzelner Personen eingeschränkt werden können (keine Einzelfallgesetzgebung):

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