In Artikel 16 geht es um die deutsche Staatsangehörigkeit. Was erst einmal banal erscheint, hat es in sich, wie Lilli und Idris gemeinsam herausfanden.
Artikel 16 wird oft überlesen, auf dem Weg zum Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, welcher mit dem Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.” beginnt. Verständlich, denn in den letzten vier Jahren wurde vielerorts – natürlich auch hier, im Flüchtling-Magazin – intensiv über Asyl, Flucht, Willkommenskultur und Integration diskutiert. Dabei wurde Artikel 16a und die (deutsche) Verantwortung gegenüber Flüchtlingen, insbesondere politisch verfolgten, oft zitiert. Aber Moment, jetzt sind wir ja auch schon vom eigentlichen Thema abgekommen! Heute soll nämlich Artikel 16 des Grundgesetzes im Vordergrund stehen. Dieser besagt:
Salam,
schön, dass du da bist!
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