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Artikel 13 – My home is my castle

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Wohnung vor Eindringlingen. In der eigenen Wohnung fühlt man sich meist geborgen. Man ist zuhause, kann sich entspannen und neue Energie für den Alltag tanken. An manchen Orten, z.B. in Flüchtlingsunterkünften, ist dieses Recht dagegen schwer durchzusetzen, wie Hakim aus Al-Ahwaz berichet.

In Artikel 13 des Grundgesetzes geht es um die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Das Gesetz schützt sowohl vor dem Staat als auch vor anderen Personen. Das bedeutet, dass niemand ohne weiteres in die eigene Wohnung eindringen darf – auch nicht die Polizei:

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Deine kohero-Redaktion

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Anna Heudorfer
Anna hat Medienwissenschaften studiert und promoviert in der Erwachsenenbildung.  In ihrem zweiten Job arbeitet sie für eine Hamburger Stiftung als Projektkoordinatorin eines Weiterbildungsprogramms. „kohero ermöglicht mir, online und offline gemeinsam mit tollen Menschen für gesellschaftlichen Zusammenhalts zu kämpfen. Jede*r hat eine Geschichte zu erzählen – dieses Motto des Magazins ist für mich die Grundlage dafür!“
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