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Artikel 11 – Wer darf wo leben?

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

Landkarte vor einer Winschutzscheibe

In Artikel 11 geht es darum, dass man sich frei bewegen und leben darf, wo man möchte. Anna hat mit Sowmar aus Syrien darüber gesprochen, ob dieses Recht für Geflüchtete  genauso gilt. Er findet: In Deutschland schon.

In Deutschland sind wir daran gewöhnt, zu reisen und den Wohnort zu wechseln. Die meisten Menschen ziehen mehrmals im Leben um – von Stadt zu Stadt, von der Stadt aufs Land oder umgekehrt. Dass diess möglich ist, wird in Artikel 11 des Grundgesetzes geregelt, der die Freizügigkeit der Deutschen im Bundesgebiet sichert:

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Anna Heudorfer
Anna hat Medienwissenschaften studiert und promoviert in der Erwachsenenbildung.  In ihrem zweiten Job arbeitet sie für eine Hamburger Stiftung als Projektkoordinatorin eines Weiterbildungsprogramms. “kohero ermöglicht mir, online und offline gemeinsam mit tollen Menschen für gesellschaftlichen Zusammenhalts zu kämpfen. Jede*r hat eine Geschichte zu erzählen – dieses Motto des Magazins ist für mich die Grundlage dafür!”
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