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4 Min. Lesezeit Allgemein

Abschiebung von kriminellen Geflüchteten?

Am Freitag, dem 30. August 2024, schob die deutsche Regierung eine Gruppe von 28 Männern nach Afghanistan ab. Das war die erste Abschiebung, seitdem vor drei Jahren die Taliban die Macht in Afghanistan übernommen hatten. Eine rechtliche Analyse der Positionen der Befürworter*innen und Gegner*innen d

Abschiebung von kriminellen Geflüchteten?
Fotograf*in: Joshua Hanson auf Unsplash

Steffen Hebestreit, Regierungssprecher, teilte zu den Abschiebungen mit: “Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen." Befürworterinnen und Gegnerinnen dieser Abschiebungen äußerten sich in Stellungnahmen zu dieser Maßnahme.

Befürworter*innen der Abschiebung

Die Befürworterinnen der Abschiebung betonen, dass kriminelle Geflüchtete nicht in Deutschland bleiben sollten, und stützen ihre Ansicht auf die deutschen Gesetze. Abschiebungen werden als notwendiger Teil eines funktionierenden Asylsystems gesehen, um zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen zu unterscheiden. Es wird betont, dass abgelehnte Asylbewerberinnen rechtlich verpflichtet sind, das Land zu verlassen.

Laut einer aktuellen Umfrage in der deutschen Bevölkerung befürworten 93 % der Befragten Abschiebungen in gewissem Umfang, wobei 52 % für die Rückführung aller abgelehnten Asylbewerber*innen sind. Die Befürworter beziehen sich dabei auf die folgenden Gesetze:

Gegner*innen der Abschiebung

Die Gegnerinnen der Abschiebung, darunter Organisationen wie ProAsyl und Amnesty International, zusammen mit anderen Menschenrechtsgruppen und Rechtsexpertinnen, haben erhebliche rechtliche und ethische Bedenken hinsichtlich der Abschiebung afghanischer Geflüchtete aus Deutschland geäußert, insbesondere unter den aktuellen Bedingungen in Afghanistan. Ihre Argumentation konzentriert sich auf mehrere zentrale rechtliche Punkte:

Über die rechtlichen Argumente hinaus führen diese Organisationen aber auch ethische Überlegungen an und argumentieren, dass Deutschland als demokratisches Land, das sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt, eine moralische Verpflichtung hat, Menschen zu schützen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Sie betonen, dass die Abschiebung von Personen in ein vom Krieg zerrüttetes Land wie Afghanistan im Widerspruch zu den Werten steht, die dem deutschen Rechtssystem und den internationalen Menschenrechtsnormen zugrunde liegen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Taliban in den jüngsten Entwicklungen in Richtung religiöser Radikalisierung letzte Woche ein Gesetz angekündigt haben, in dem die Stimme der Frauen als „Awrat“ anerkannt wird (das heißt, eine Frau darf mit niemandem außer ihren Familienmitgliedern sprechen). In einem anderen Absatz heißt es außerdem, dass das Haus einer Person in Brand gesteckt wird, wenn sie nicht in der Moschee betet.

Im Ergebnis müsste noch das Bundesverwaltungsgericht feststellen, ob die Abschiebungen in Länder wie Afghanistan oder Syrien überhaupt rechtlich möglich sind. Bei den Abschiebungen nach Afghanistan sind sich die Oberverwaltungsgerichte derzeit noch uneins.

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