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Leider ist es durchaus üblich, dass mitten in der Nacht Geflüchtete aus ihren Unterkünften von Vollzugsbeamten*innen abgeholt und zwecks Abschiebung zu Flughäfen gebracht werden, ohne dass richterliche Beschlüsse für so ein Vorgehen vorliegen. In einem Fall aus dem Jahr 2017 hat nun das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Angelika berichtet von dem Urteil und wie sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert hat.
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