Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Deutschland kein Schutzraum für Straftäter und Gefährder sein solle [1]. Erzielt wurde jedoch, dass es nun überhaupt keinen Abschiebstopp gibt, und zwar für alle Syrerinnen und Syrer!
Das Non-Refoulement Prinzip
Faktisch ist Syrien auf unabsehbare Zeit für niemanden sicher und gilt weiterhin als Bürgerkriegsland. Alle Staaten der Welt, also natürlich auch Deutschland, sind an den Grundsatz der Nichtzurückweisung (auch Non-Refoulement Prinzip) gebunden, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. In dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts heißt es laut dpa: „Ungeachtet des relativen Rückgangs der Kampfhandlungen kommt es laut den Vereinten Nationen in allen Landesteilen weiterhin zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure.“ Die Entscheidung der IMK stellt demnach einen Verstoß gegen dieses Grundprinzip dar: Es darf nämlich wieder in einen Staat abgeschoben werden, in dem massive Menschenrechtsverletzungen verübt werden, die Konfliktursache weiterhin existieren und jederzeit mit militärischen Auseinandersetzungen und Eskalationen zu rechnen ist. Dafür machen sich vor allem InnenministerInnen der Union stark!
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