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Berichterstattung über Migration und Flucht – eine Bestandsaufnahme

In den kommenden Wochen setzen wir in unserer Schwerpunktredaktion zu.flucht den Fokus auf die Rolle der Medien in der Berichterstattung über Migration und Flucht. Welche medialen Narrative gibt es über Migrant*innen und Geflüchtete? Welche Auswirkungen können diese haben? Und wie können Medien ethisch verantwortungsbewusste Berichterstattung praktizieren? Eine Einführung.

Fotograf*in: Bank Phrom auf Unsplash

„Sexualdelikte, Mord, Raub: Die Wahrheit über kriminelle Zuwanderer“ (FOKUS Online), „Nicht mal Schüsse konnten den Messer-Flüchtling stoppen“ (BILD) – Schlagzeilen, die auch 2023 immer noch aufkommen, wenn man sich auf die Suche nach aktuellen Meldungen zu Migration macht. Solche Titel und viele weitere Formen der Berichterstattung über Migration und Flucht werfen viele Fragen zu der Verantwortung der Medien auf.

Fünf Jahre Medienberichterstattung über Flucht und Migration – eine Studie 

Die Studie „Fünf Jahre Medienberichterstattung über Flucht und Migration“ der Universität Mainz und der Merkator Stiftung zeigt, dass interessante Entwicklungen in der Art der Berichterstattung über Flucht und Migration zu verzeichnen sind.

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Jana ist für ihr Studium der Religionswissenschaften nach Hamburg gezogen. Ihr starkes Interesse am interreligiösen Dialog prägt dabei ihre Studieninhalte. Bei ihrer Arbeit für kohero möchte sie die Vielfalt der Glaubensrichtungen und die Diskriminierung religiöser Minderheiten sichtbar machen. “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.” – Artikel 4 der deutschen Grundrechte.
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Jana ist für ihr Studium der Religionswissenschaften nach Hamburg gezogen. Ihr starkes Interesse am interreligiösen Dialog prägt dabei ihre Studieninhalte. Bei ihrer Arbeit für kohero möchte sie die Vielfalt der Glaubensrichtungen und die Diskriminierung religiöser Minderheiten sichtbar machen. “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.” – Artikel 4 der deutschen Grundrechte.
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