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Das internationale Seerecht wird unter anderem im Seerechtsübereinkommen, den SOLAS-Abkommen und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung festgehalten. Es besagt, dass alle Küstenstaaten die Pflicht haben, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger zu gewährleisten. Die Rettung von Menschen in Seenot ist dabei eine Pflicht aller Schiffe und Besatzungen, wenn sie die eigene Besatzung dadurch nicht lebensbedrohlich gefährdet.
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