Liebe Ratsuchende, wenn es keine Geburtsurkunden der beiden Eltern gibt, sollte das neu geborene Kind auf jeden Fall beim zuständigen Standesamt (das ist das Standesamt, in dessen Bezirk es geboren
Bei kohero schreiben wir politische, perspektivische und persönliche Geschichten. Hast du auch etwas zu erzählen, willst dich engagieren oder sonstwie einbringen? Wir freuen uns auf dich!