Suche

Asylverfahren – Urteile gegen ablehnende Bescheide

Zurzeit erhalten Geflüchtete Urteile von Verwaltungsgerichten in den Verfahren gegen die ablehnenden Bescheide in ihren Asylverfahren und wissen nicht so recht, was die juristischen Texte des Urteils für sie bedeuten.

Wir versuchen jetzt einmal, dies etwas klarer für euch auszudrücken.

Was man nach einem Ablehnungsbescheid im Asylverfahren machen kann

Ergeht nach einer Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein ablehnender Bescheid in einem Asylverfahren, kann der Geflüchtete gegen diesen Bescheid Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Zuständig ist immer das Verwaltungsgericht am Wohnsitz des Geflüchteten (ist der Geflüchtete zum Beispiel in Hamburg mit Wohnsitz gemeldet, ist das Verwaltungsgericht Hamburg zuständig).
Diese Klage muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellungsdatum (das Datum ist auf dem Briefumschlag vermerkt, in dem der Ablehnungsbescheid war. Also den Umschlag bitte immer aufbewahren) beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Damit wird der Bescheid des BAMF nicht rechtskräftig, das heißt, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Während der Zeit des Klageverfahrens gegen einen ablehnenden Asylbescheid bleibt der Geflüchtete „Asylsuchender“ und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung.

Salam, melde dich KOSTENLOS an, um den vollständigen Text zu lesen.

Wenn du Fragen dazu hast, melde dich per Mail an team@kohero-magazin.de

Hier klicken und KOSTENLOS ANMELDEN!

Schlagwörter:
Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
Kohero Magazin